Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 4. November 2022 

  1. Beratung und Beschlussfassung Bebauungsplan „In der Dell“

Frau Renz und Frau Wengenroth vom Planungsbüro RU – Plan erläutern die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern der öffentlichen Belange. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen abgegeben worden. Von den Trägern der öffentlichen Belange äußerten sich folgende Unternehmen und Behörden:

1. Anicron

2. Rhein-Sieg-Net GmbH

3. Deutsche Telekom

4. Forstamt Rennerod

5. Energienetze Mittelrhein

6. Landwirtschaftskammer

7. VG-Werke

8. Vodafone

9. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

10. SGD Nord

11. Pledoc GmbH

12. KVWW

13. Landesamt Geologie und Bergbau

14. LBM Diez

15. Generaldirektion Kulturelles Erbe

Alle Würdigungen hierzu wurden einzeln zur Abstimmung gestellt. Die Abstimmungsergebnisse sind bei allen Würdigungen einstimmig.

In den nächsten Schritten müssen daraus resultierend ein Lärmschutzgutachten, eine Strassenanschlussplanung sowie die wasserrechtliche Planung (Außenbereichswasser + Rückhaltebecken) beauftragt werden. Der Bürgermeister wird vom Rat ermächtigt, alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Ortsbürgermeister unterbricht die Sitzung und bietet den anwesenden Bürgern die Möglichkeit Fragen im Bezug auf das neue Baugebiet zu stellen. 

Wiedereintritt in die Sitzung. 

  1. Bericht des Ortsbürgermeisters
  • Die Arbeiten am Friedhof sind soweit abgeschlossen.
  • Die sogenannte Eingriffs –/Ausgleichsbilanzierung zur Errichtung der Bauhofhalle ist abgeschlossen. Sie wurde mit Günter Müller und Herrn Kemper von der Kreisverwaltung abgestimmt. Da uns eine genehmigte Bauvoranfrage vorliegt, kann jetzt der Bauantrag gestellt werden.
  • Für bauliche Veränderungen am Gebäude des Kindergartens in Steinefrenz hat das Bistum bisher 50 % getragen. Die anderen 50 % wurden von den drei Gemeinden übernommen. Das Bistum möchte die Bezuschussung auf 15 % reduzieren . Durch das „Gute Kita Gesetz“ sind künftig weitere Kosten zu erwarten. So wird es einen Rechtsanspruch für Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr geben. Hierzu sind eventuell räumliche Veränderungen nötig. In diesem Zusammenhang wollten wir gemeinsam mit den Gemeinden Steinefrenz und Dreikirchen sowie dem Bistum ein Gutachten in Auftrag geben, aus dem hervorgehen soll, ob die Räumlichkeiten in Steinefrenz dem Gesetz noch entsprechen. Das Gutachten wurde aber von Seiten des Bistums erst einmal gestoppt. Das Kindergartenthema wird uns bestimmt noch weiter beschäftigen.
  • Die Kirchengemeinde St. Laurentius Nentershausen möchte sich von Immobilien trennen. Hier wurden verschiedene Kategorien aufgestellt. Unsere Kapelle gehört zur Kategorie B. Da sie in einem guten Zustand ist, steht zur Zeit die aktive Bemühung zum Verkauf nicht an.
  • Die Ausbuchtung Ortseingang Richtung Unterstraße hat 6400 € gekostet. Die Kosten wurden vollständig vom Kreis übernommen.
  • Wir müssen weiterhin die finanzielle Situation der Gemeinde im Auge behalten. Die Gewerbeeinnahmen werden voraussichtlich etwas rückläufig sein. Höhere Kosten im Bereich der Kindergartenfinanzierung sind zu erwarten. Gegebenenfalls höhere Umlagen, der Gemeindeanteil bei Erneuerung von Straßen und die Vorfinanzierung des Baugebietes (wenn auch nur temporär), werden den Haushalt belasten. 
  1. Bericht der Ratsmitglieder aus den Teilnahme an diversen Veranstaltungen (Biodiversität, Windenergie, Glasfaser, Radwegenetz). Gegebenenfalls Beratung und Beschlussfassung

Uwe Kauch berichtet von seiner Teilnahme (in Vertretung) bei der Bürgermeister-Klausurtagung.

Andreas Kronimus berichtet von der Teilnahme an der Veranstaltung „Radwegenetz“ in der VG Wallmerod.

Biodiversität:

Es fand eine Ortsbegehung des Gemeinderates mit Herrn Philipp Schievenhöfel von der Maskeik-Stiftung statt. 

Aufgrund der Wichtigkeit und Komplexität dieses vielseitigen Themas sollen die Punkte des erstellten Protokolls / Maßnahmenkatalogs in der kommenden Ratssitzung behandelt werden.

Windenergie: Bereich „Weröther Berge“ wird in den neuen Flächennutzungsplan entsprechend als mögliche Flächen mit aufgenommen bzw. ausgewiesen

Ausbau Glasfaser: Die federführende Klärung findet durch die VG statt.

Die einzelnen Ortsgemeinden werden über den weiteren Fortgang informiert und entsprechend beteiligt.

Radwegenetz: Viele Ideen bei der Veranstaltung in Wallmerod. Wenig Konkretes.

Kein neuer offizieller Stand btr. Radweg Hundsangen – Weroth

4.   Beratung und Beschlussfassung über die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der    Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2023

Der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat ihn seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2020 das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, den kommunalen Finanzausgleich bis spätestens zum 1. Januar 2023 neu zu regeln. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Erhöhung der sogenannten Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer wie folgt vor:

Grundsteuer, A: bisher 300 % ab dem 1.1.2023, 345 %.

Grundsteuer, B: bisher 365 % ab dem 1.1.2023, 465 %.

Gewerbesteuer: bisher 365 % ab dem 1.1.2023, 380 %

Die geplante Erhöhung der Nivellierungsätze, hat maßgebliche Auswirkungen auf den Haushalt einer Gemeinde. Ohne eine Erhöhung ihrer Steuerhebesätze mindestens in demselben Umfang, wie die vorgesehene Erhöhung der Nivellierungsätze, würde einer Gemeinde ab 2023 im Finanzausgleich und bei der Erhebung der Kreis und Verbandsgemeindeumlage ein höheres Steueraufkommen unterstellt werden, als sie tatsächlich aufweist. Die Gemeinde würde zur Umlagezahlung verpflichtet werden, obwohl diesen Umlagezahlungen  keine entsprechenden Erträge und Einzahlungen gegenüber stehen. Um die beschriebenen nachteiligen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt zu vermeiden, sind die Gemeinden gleichsam verpflichtet, ihre Steuerhebesätze für die Grundsteuer, A und B und die Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2023 mindestens an die neuen Nivellierungsätze anzupassen. 

Kurzum ist die Gemeinde, die ja normalerweise selbst über diese Steuern entscheidet, durch die Hintertür verpflichtet, die Erhöhungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 2 Nein, keine Enthaltung

5.   Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Forstzweckverbandes

Forstzweckverbände sind Zweckverbände im Sinne des Zweckverbandsgesetzes. Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt. Es handelt sich um einen Zusammenschluss einzelner Forstbetriebe der Körperschaften zu einem einzigen Forstbetrieb. Es bedeutet nicht die Aufgabe des Waldeigentums oder der Verzicht auf die selbstständig Verpachtung der Jagd.

Vorteile des Forstzweckverband:

Senkung der Fixkosten.

Vereinfachung der Verwaltung.

Steuerrechtliche Sicherheit.

Personalstruktur kann optimiert werden.

Verkehrssicherungspflicht effektiver und schneller.

Förderungen können einfacher und manche sogar überhaupt erst in Anspruch genommen werden.

Ausschreibung müssen nicht mehr über das Forstamt laufen. 

Der Gemeinderat gibt hiermit eine Absichtserklärung für den Beitritt der Ortsgemeinde in einen Forstzweckverband ab, so dass die Förster Günter Müller und Dominik Kühner das Konzept für die Umsetzung der Gründung eines neuen Forstwegverbandes weiter betreiben können.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 6.   Annahme von Spenden

Die Gemeinde nimmt folgende Spenden an:

EVM AG: 400 EUR

Saferoad GmbH 200 EUR

Holz JUNG 200 EUR

7.  Verschiedenes

Der Ortsbürgermeister bittet die Ratsmitglieder sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken über die Verwendung der Spenden und Geschenke der 700 Jahr Feier zu machen.

Carsten Stiehl bedankt sich stellvertretend beim Bürgermeister Achim Kremer und dem 1. Beigeordneten Andreas Kronimus für die federführende Organisation und Durchführung der 700 Jahrfeier. Gleichbedeutend geht der Dank an die Mitglieder des Festausschusses und alle Vereine und Personen, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben.

Bezüglich der Ausschwemmungen am neuen Feldweg Mühlenpfad, soll im Frühjahr noch mal ein Ortstermin mit der Firma Becker und dem Ingenieurbüro Friedrich stattfinden.

Aus Gründen der Energieeinsparung soll die Sporthalle künftig nur noch auf 17° und die anderen Räume auf 19° geheizt werden.

Die Ölheizung im Bürgerhaus ist in die Jahre gekommen. Auch wenn diese hoffentlich noch einige Jahre ihren Dienst verrichten wird, soll sich schon frühzeitig um ein Konzept für die zukünftig Ausrichtung gekümmert werden. Es soll die Möglichkeit geprüft werden, eine zukünftige Heizanlage ohne fossile Brennstoffe einzusetzen. Die Klimaschutzmanagerin Lina Braun der Verbandsgemeinde soll in die Thematik einbezogen werden. Gleiches gilt für die Elektrik und Beleuchtung im Bürgerhaus. Auch hier soll ein Konzept erstellt werden. Eine Fachfirma soll bei der Beratung hinzugezogen werden.

Die Umgestaltung der Gaststätte ist weiterhin ein Thema. Hierzu soll fachlicher Rat eingeholt werden. 

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