Bürgerhaus

Jetzt Räumlichkeit mieten!

Unser Bürgerhaus kann für jegliche Art von Privatfeier gemietet werden. Egal ob Hochzeit, runder Geburtstag oder sonstige Feierlichkeiten, für jeden Anlass bietet es die optimalen räumlichen Bedingungen.

Füllen Sie das Antragsformular ganz bequem zu Hause aus und schicken es uns per E-Mail oder kommen Sie in die Bürgermeistersprechstunde. Achtung! Die im Antrag aufgeführten Preise gelten nur für ortsansässige Bürger. Die Reservierung wird erst mit Eingang des Antragsformulars bei der Gemeindeverwaltung verbindlich.

Das kleine ABC der Anmietung des Bürgerhauses für Privatfeiern

Anmeldung

Diese kann nur schriftlich beim Bürgermeister erfolgen. Entsprechende Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung vorhanden.

Jugendliche und Heranwachsende

An Mitbürger, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird nur vermietet, wenn die Nutzungsvereinbarung von einem Erziehungs- berechtigten unterzeichnet wird, der auch als Aufsichtsperson verantwortlich zeichnet.

Getränke

Bier (Fass oder Flaschen), Cola, Limonade und Sprudel sind ausschließlich über den Vertragslieferanten, die Fa. Wörsdörfer aus Dreikirchen (Am Mühlenweg 7, Tel. 06435/8122) zu  beziehen. Die Getränke müssen selbst mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Fa. Wörsdörfer auf eigene Rechnung bestellt werden.

Brandschutz

Das Verwenden und/oder Betreiben von offener Flamme oder von Glut sind innerhalb des Bürgerhauses nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind die handelsüblichen sogenannten Pastenbrenner zum Warmhalten für Speisen. Allein verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingung ist der Mieter. Bei Nichtbeachtung werden weiter Kosten, mindestens jedoch die doppelte Nutzungsgebühr, fällig. Des weitern behält sich die Gemeindeverwaltung vor, den Mieter sowie alle Personen, die mit dem Mieter im gleichen Haushalt wohnen, von zukünftigen Bürgerhausbenutzungen auszuschließen.

Rechnung

Die Kosten der Hallennutzung werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung im Auftrag der Gemeinde Weroth in Rechnung gestellt.

Reinigung

Die Endreinigung wird durch eine von der Gemeindeverwaltung eingesetzten Reinemachefrau gegen Erstattung der Kosten durch den Mieter durchgeführt. Grundsätzlich sind die angemieteten Räume bis zum nächsten Tag um 12.00 Uhr besenrein zu übergeben. Ausnahme: Bei Nutzung der großen Halle ist diese, sofern am nächsten Tag
Schulsport stattfindet, am gleichen Abend zu räumen. Der angefallene Müll ist durch den Nutzer zu entsorgen.

Geschirr

Geschirr und Gläser sind in begrenztem Umfang vorhanden. Einzelheiten hierzu erteilt der Hausmeister.

Rauchverbot

Es wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im gesamten Bürgerhaus untersagt ist.

Termine zur Schlüsselübergabe usw. bitte mit Hausmeister Udo Reusch (Tel. 0175/4386366) abstimmen.

Online-Antrag auf Nutzung des Bürgerhauses Weroth

    Antragsteller/Antragstellerin

    Erreichbarkeit

    Räumlichkeiten




    Das Verwenden und/oder Betreiben von offener Flamme oder von Glut ist innerhalb des Bürgerhauses nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind die handelsüblichen sogenannten Pastenbrenner zum Warmhalten für Speisen/Getränke. Alleine verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingung ist der Mieter.
    Bei Nichtbeachtung werden weitere Kosten, mindestens jedoch die doppelte Nutzungsgebühr, fällig. Des Weiteren behält sich die Gemeindeverwaltung vor, den Mieter sowie alle Personen, die mit dem Mieter im gleichen Haushalt wohnen, von zukünftigen Bürgerhausbenutzungen auszuschließen.

    Die Kosten für Reinigung betragen:
    Gaststätte /Foyer / Küche und Toiletten Erdgeschoss: 35,- Euro
    Sebastiansaal / Küche und Toiletten Obergeschoss: 35,- Euro
    Sporthalle / Gaststätte / Foyer / Küche / Toiletten EG: 50,- Euro

    Achtung! Angepasste Gebührensätze ab dem 01.05.2023 auf Grund der Preisentwicklung
    Zuzüglich zur Nutzungsgebühr werden Nebenkosten ab dem 01.05.2023 wie folgt fällig:
    Strom (0,60 € / kW/h), Wasser (8,- € pro angefangener m³), Heizung / Warmwasser (20.- € pauschal pro Tag), Telefon (0,25 € / Einheit) sowie zu Bruch gegangenes oder abhanden gekommenes Inventar berechnet.