Aus der Gemeinderatssitzung vom 27. August 2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27. August 2021.

  1. Öffentlicher Teil
  1. Bericht des Ortsbürgermeisters

Es wurden fünf neue Bänke angeschafft. Kosten 2501,86 €. Sie wurden schon fast alle von freiwilligen Helfern aufgebaut. Hierfür schon mal vielen Dank. Ein Bericht wird noch folgen.

Die Straßenränder in der Unterstraße und „Auf der Heide“ wurden erneuert. Kosten 1385,37 €.

Einige Beete in der Ortslage wurden erneuert und instand gesetzt. Kosten 721,14 €.

Weitere Infos zu den aktuell größeren Maßnahmen folgen unter Punkt Verschiedenes. 

2. Beratung und Beschlussfassung über Anschaffungen und Investitionen.

– Die Heizungsanlage im Sportlerheim wurde erneuert. Eine Eilentscheidung in diesem Zusammenhang erfolgte vor einiger Zeit. Die formelle Zustimmung des Rats wird hiermit nachgeholt. Die Kosten belaufen sich auf 6208,10 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 8

Nein:0

Enthaltung: 1

– Die Putzmaschine für das Bürgerhaus hat ihren Geist aufgegeben. Es liegt ein Angebot  der Firma Gottron über 2374,90 € vor. Es wurden Vergleiche angestellt. Das Angebot ist nach dieser Prüfung in Ordnung. Die Putzmaschine wird angeschafft.

Abstimmungsergebnis:

Ja:9

 Nein:0

Enthaltung: 0

  • Claudia Gallus regt die Restaurierung des Wegekreuzes Richtung Friedhof an. Der Bürgermeister spricht es bei der Gruppe der freiwilligen Helfer an. 

3. Beratung und Beschlussfassung zur Umstellung des Beitragsystems von Einmalbeitrag auf wiederkehrende Beiträge

Am 12.07.2021 hat eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Weroth mit Herrn Dommermuth und Frau Bader mit Erläuterungen und Informationen zum Sachverhalt über die Wiederkehrenden Ausbaubeiträge stattgefunden. 

Sachverhalt:

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) gebietet den Gemeinden in Rheinland-Pfalz die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Soweit Gemeindestraßen einen Ausbau-Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung, Umbau erfahren, der wiederum für Grundstückseigentümer einen sogenannten Sondervorteil hervorbringt, ist die Erhebung von Beiträgen verpflichtend. Die Ausbaubeiträge konnten als Einmalbeitrag sowie als auch als wiederkehrender Ausbaubeitrag erhoben werden (KAG 1986 und 2006). Die Gemeinden konnten zwischen den einzelnen Beitragssystemen wählen oder aber auch beide Systeme nebeneinander anwenden. 

Das Land hat mit Gesetz vom 08. Mai 2020 den Einmalbeitrag für die Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen mit Wirkung vom 07.05.2020 grundsätzlich abgeschafft und die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen.

Auf Grund dieser Gesetzesänderung müssen die Gemeinden und Städte, die noch einmalige Straßenausbaubeiträge -so auch die Ortsgemeinde Weroth- erheben, bei denen nur die Anlieger an der ausgebauten Verkehrsanlage zahlen müssen, unter Einräumung einer Übergangsfrist- verpflichtet auf die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge umstellen.

Mit dieser Änderung hat ein lang andauernder Streit über mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz ein Ende gefunden.

Die Ortsgemeinde Weroth muss auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung ihr Beitragssystem vom Einmalbeitrag auf den wiederkehrenden Straßenausbeitrag umstellen. Die herrschende Rechtsprechung-OVG Rheinland-Pfalz -lässt eine rückwirkende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags zu. Der Umstieg auf wiederkehrende Beiträge kann bis zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge erfolgen.

Der Systemwechsel erfolgt durch Erlass einer Satzung.

Beschlussvorschlag: 

Der Ortsgemeinderat beschließt, das aktuell gültige Beitragssystem „Einmalbeitrag“ auf „wieder-kehrende Straßenausbaubeiträge“ umstellen.

In der neuen Satzung sind insb. die nachfolgend aufgeführten Punkte ausführlich festzulegen:

  • Festlegung der Abrechnungsgebiete mit rechtsicherer Begründung
  • Festlegung der Gemeindeanteile für die einzelnen Abrechnungsgebiete
  • Festlegung des Verteilungsmaßstabes/Beitragsmaßtabes
  • Bestimmung der Verschonungsregelungen
  • Festlegung der Zahlungstermine

Die Gemeinde beauftragt die VG, einen Satzungsentwurfs zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltung: 0

4. Beratungen und Beschlussfassungen zu Forstangelegenheiten.

  1. Betriebsplanung; Forsteinrichtungswerk.

Das für den Gemeindewald gültige Forsteinrichtungswerk läuft zum 30.9.2024 ab. Neben der Möglichkeit, mit der Erstellung eines neuen Einrichtungswerkes einen privaten Forstsachverständigen entgeltlich zu beauftragen, kann in kommunalen Betrieben ab 50 ha forstlicher Betriebsfläche der Auftrag durch die Forsteinrichtungsstelle der Zentralstelle der Forstverwaltung kostenfrei ausgeführt werden. Dazu bedarf es der vorherigen Erklärung des Waldbesitzers. Ein Vergabeverfahren ist dann nicht erforderlich.

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag die Forsteinrichtungsstelle der Zentralstelle der Forstverwaltung diese Aufgabe kostenfrei durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltung: 0

  1. Umsatzsteuerliche Behandlung Forstbetrieb. Beratung und Beschlussfassung über den Wechsel von Pauschal – zur Regelbesteuerung beim gemeinschaftlichen Forstbetrieb aufgrund der aktuellen Entwicklungen.

Sachverhalt:

Die Forstbetriebe der Ortsgemeinden sind eigenständige forstwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, losgelöst vom Kernhaushalt der Gemeinde, und unterliegen gemäß Paragraph 24 Umsatzsteuergesetz grundsätzlich der Pauschalversteuerung. Danach werden die Nettoholzverkäufe mit einem Steuersatz von 5,5 % besteuert. Der Gegenwert muss nicht als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, jedoch darf der Forstbetrieb keine Vorsteuer aus bezogenen Lieferungen und Leistungen ziehen.

Bedingt durch die bekannte Problematik in der jüngeren Vergangenheit im Bereich der Waldbewirtschaftung und zunehmender Dürreperioden wird zukünftig die Holzernte eher gering ausfallen. Dagegen werden die Kosten für die Ernte von Schadholz, für die Aufforstung, und die weitere Kultivierung der Jungpflanzen progressiv steigen. Es muss leider davon ausgegangen werden, dass der Forsthaushalt auf nicht absehbare Zeit defizitär bleiben wird.

Vor diesem Hintergrund wurde jeder gemeindlicher Forstwirtschaftsbetrieb auf ein mögliches Vorsteuerabzugspotenzial geprüft, auch auf Anregung des Forstamtes Rennerod. Das bedeutet im Einzelnen:

Durch den Wechsel der Besteuerungsart wird der Holzverkauf mit dem allgemeinen Steuersatz in Höhe von 19 % besteuert (bei Brennholzverkauf 7 %). Der Nettoverkaufspreis bleibt als Erlös bei der Ortsgemeinde, der Betrag der eingenommenen Umsatzsteuer muss an das Finanzamt erklärt und abgeführt werden. Im Gegenzug hierzu darf die Gemeinde jedoch aus jeder erhaltenen Rechnung für bezogene Lieferungen und Leistungen den Betrag der darauf festgehaltenen Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und mit den abzuführenden Umsatzsteuerbeträgen verrechnen.

Kommt es nun zu mehr Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Waldes als Erträge aus Holzverkäufen entgegenstehen, so wird der Anteil der Vorsteuer größer als der abzuführende Umsatzsteuerbetrag. Der Unterschiedsbetrag kann nun beim Finanzamt als Erstattungsbetrag geltend gemacht werden. Dadurch werden die Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Försters nur noch netto den gemeindlichen Haushalt belasten.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurde für die umsatzsteuerliche Beurteilung die Betriebsergebnisse der Jahre 2018-2020 herangezogen, die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2021 hochgerechnet und das Jahr 2022 prognostiziert. Das führt zu einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren. Aus den zusammengestellten Ergebnissen wird ein steuerlicher Vorteil bei Umstellung auf die Regelbesteuerung deutlich. Die Ergebnisverbesserung zeigt sich in der Ortsgemeinde Weroth für das Wirtschaftsjahr 2021 mit 807,35 €, in 2022 mit 8118 €. Um diesen steuerlichen Vorteil bereits für das Jahr 2021 nutzen zu können sollte die Optimierung zur Regelbesteuerung rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgesprochen werden. Das ist der frühest mögliche Zeitpunkt für eine Umstellung. Die Gemeinde ist dann fünf Jahre an ihrer Erklärung gebunden.

Die Ortsgemeinde Weroth beschließt den Wechsel in die Regelbesteuerung mit ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb rückwirkend zum 1. Januar 2021. Sie nimmt zur Kenntnis, dass sie an diese Erklärung für die kommenden fünf Jahre gebunden ist. Die Verbandsgemeinde Wallmerod wird gebeten die erforderlichen Schritte hierzu einzuleiten und eine entsprechende Anzeige zum Wechsel der Besteuerungsart vorzubereiten.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen werden durch die Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod im Rahmen der ihr übertragenen Auftrag angefertigt. Eine Dienstleistung durch einen Steuerberater ist entbehrlich.

Abstimmung:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltung: 0

5. Verschiedenes

Der Naturschutzbund, hier der Ortsverein Hundsangen, hat uns gebeten die Wegränder in der Gemeinde erst ab Oktober zu mähen. Die Wegränder sind ein Lebens-und Rückzugsraum vieler Arten.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, den Empfehlungen grundsätzlich zu folgen. Die Verkehrssicherungspflicht und die Möglichkeit in Einzelfällen bei Bedarf abzuweichen obliegt natürlich weiterhin der Gemeinde.

700 Jahre Weroth im Jahr 2022.

Pandemiebedingt war ein Treffen mit den Gruppierungen und Vereinen des Dorfes zur Zeit schwierig möglich. Dieses Treffen soll nachgeholt werden. 

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise der Neugestaltung des Friedhofes wird mit dem Planer Herrn Pott ein Ortstermin stattfinden um die Planungen detailliert zu besprechen und anschließend das Ausschreibungsprocedere in Gang zu bringen.

Um die Verkehrssituation im Ausgangsbereich des Ortes Richtung Dreikirchen (Unterstraße) zu verbessern, wurde schon mehrmals über eine Ausweichbucht für den Verkehr gesprochen. Hier liegt nun eine Kostenschätzung vor. Es ist mit knapp 7000 € zu rechnen. Die Gemeinde wird hierzu kein weiteres Land benötigen. Die Ausweichbucht kann auf Gemeindeeigentum erstellt werden. Es liegt seit längerer Zeit eine mündliche Zusage des Kreises vor diese Kosten zu übernehmen. Der Bürgermeister hat diesbezüglich Kontakt aufgenommen und der Kreisverwaltung die geschätzten Kosten mitgeteilt. Eine Antwort steht noch aus.

Am 10. Oktober 2021 findet die offizielle Übergabe des neuen Feuerwehrfahrzeuges im Rahmen eines Frühschoppens auf dem Bürgerhausvorplatz statt.

Bei dem Beet in der Einfahrt des Eichengartens sollen die Steine wieder entfernt werden, da die Entfernung des Unkrauts trotz verbautem Fließ einen enormen Aufwand darstellt. Ebenso wird das Beet in der Kaiserstraße beim Anwesen Schönberger erneuert. Beide Beete werden mit Mulch gefüllt und mit pflegeleichten Pflanzen/Stauden gestaltet.

Bürgermeister, Gemeinde, Gemeinderat

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