Aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2019

I. Öffentlicher Teil

1. Bericht des OrtsbĂŒrgermeisters

  • Der Jugendraum wir zurzeit nicht genutzt. Interesse wurde von meiner Seite abgefragt. Scheint nicht vorhanden. Interessierte können sich noch bis Ende Januar 2020 bei mir melden, ansonsten sollte der Raum einer anderen Nutzung dienen.
  • Wegen MĂŒllablagerungen und ungebĂŒhrlichen Verhaltens, wurden Anzeigen erstattet. Wie schon des Öfteren erwĂ€hnt, verstehe ich hier keinen Spaß. Wir werden diesen Dingen konsequent nachgehen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
  • Am 22 November fand hier bei uns im BĂŒrgerhaus ein Treffen der OrtsbĂŒrgermeister der Verbandsgemeinde statt. Wir haben uns in lockerer Runde ausgetauscht. Das Treffen fand positiven Anklang und wird wohl in unregelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden in anderen Gemeinden wieder stattfinden.
  • Im Zusammenhang der Änderungen unserer GaststĂ€tte, habe ich am 13. November an einer GaststĂ€ttenunterweisung der IHK in Koblenz teilgenommen. Es liegen nun alle formellen Voraussetzungen vor, so dass ich davon ausgehe, dass wir ab dem 1. Januar 2020 neu starten können. In diesem Zusammenhang hat ein Treffen mit dem Thekenpersonal stattgefunden. Mithilfe eines Aufrufs im Internet und im Mitteilungsblatt sollen neue KrĂ€fte mobilisiert werden.
  • Die anteiligen Personal- und Sachkosten des Kindergartens fĂŒr das Jahr 2018 betrugen fĂŒr die Gemeinden Dreikirchen, Steinefrenz und Weroth 111.049,01 €. Insgesamt besuchten 107 Kinder den Kindergarten. Aus Weroth 28 Kinder. Wir haben einen Kostenanteil von 29.059,55 € zu tragen.
  • Die Vertragsverhandlungen mit Herrn Meiko Wagener bezĂŒglich der Ausrichtung der Kirmes in den kommenden drei Jahren sind abgeschlossen.

2. Beratung und Beschlussfassung Aufstellung Bebauungsplan nach § 13b BauGB

Die Ortsgemeinde Weroth strebt die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13 b BauGB an. Auf diese Weise sollen die planungsrechtlichen ZulĂ€ssigkeitsvoraussetzungen fĂŒr Bereitstellung von WohnbauflĂ€chen geschaffen werden. Ziel der Ortsgemeinde ist dabei die Schaffung von Bauland fĂŒr junge Familien. Damit den Fristen des § 13 b BauGB Rechnung getragen wird, werden  nachfolgend fĂŒnf AufstellungsbeschlĂŒsse gefasst. Nach PrĂŒfung der Umsetzungsmöglichkeiten wird ĂŒber den Fortgang der Verfahren entschieden:

a) Bebauungsplan „In der Gransheck“

Das vorlÀufige Plangebiet ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen:

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Zur Schaffung des Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind zur Rechtfertigung der Planung die nachfolgend aufgelisteten Belange anzufĂŒhren:

BerĂŒcksichtigung der WohnbedĂŒrfnisse der Bevölkerung i.S. des § 1 (6) Nr. 2 BauGB

Der FlĂ€chennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nachtrĂ€glich anzupassen; ein formelles Änderungsverfahren ist gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Vorgaben des § 13a (2) Nr. 2 BauGB entbehrlich, da nach derzeitigem Planungsstand eine geordnete stĂ€dtebauliche Entwicklung gewĂ€hrleistet werden kann.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im sogenannten beschleunigten Verfahren nach den §13b BauGB erfolgen.

Die in den §13b BauGB formulierten Anwendungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Planungsfall erfĂŒllt.

Entsprechend dem in Satz 1 des § 13b BauGB enthaltenen Hinweis auf § 13a BauGB gelten bei der Anwendung des § 13b BauGB auch die entsprechenden „Sonderregelungen“ zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (es darf kein Baurecht fĂŒr ein UVP-pflichtiges Vorhaben begrĂŒndet werden) und der Eingriffsregelung (diese ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht anzuwenden).  

Außerdem ist eine nur einstufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig. Dies bedeutet, dass auf die DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet werden kann.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB fĂŒr das o. g. Gebiet. Das Bebauungsplanverfahren trĂ€gt die Bezeichnung „In der Gransheck“.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung 1

b) Bebauungsplan „Ober dem MĂ€rzfloss“

Das vorlÀufige Plangebiet ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen:

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Zur Schaffung des Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind zur Rechtfertigung der Planung die nachfolgend aufgelisteten Belange anzufĂŒhren:

BerĂŒcksichtigung der WohnbedĂŒrfnisse der Bevölkerung i.S. des § 1 (6) Nr. 2 BauGB

Der FlĂ€chennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nachtrĂ€glich anzupassen; ein formelles Änderungsverfahren ist gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Vorgaben des § 13a (2) Nr. 2 BauGB entbehrlich, da nach derzeitigem Planungsstand eine geordnete stĂ€dtebauliche Entwicklung gewĂ€hrleistet werden kann.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im sogenannten beschleunigten Verfahren nach den §13b BauGB erfolgen.

Die in den §13b BauGB formulierten Anwendungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Planungsfall erfĂŒllt.

Entsprechend dem in Satz 1 des § 13b BauGB enthaltenen Hinweis auf § 13a BauGB gelten bei der Anwendung des § 13b BauGB auch die entsprechenden „Sonderregelungen“ zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (es darf kein Baurecht fĂŒr ein UVP-pflichtiges Vorhaben begrĂŒndet werden) und der Eingriffsregelung (diese ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht anzuwenden).  

Außerdem ist eine nur einstufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig. Dies bedeutet, dass auf die DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet werden kann.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB fĂŒr das o. g. Gebiet. Das Bebauungsplanverfahren trĂ€gt die Bezeichnung „Ober dem MĂ€rzfloss“.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 1

c) Bebauungsplan „Hinter dem BĂŒrgerhaus“

Das vorlÀufige Plangebiet ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen:

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Zur Schaffung des Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind zur Rechtfertigung der Planung die nachfolgend aufgelisteten Belange anzufĂŒhren:

BerĂŒcksichtigung der WohnbedĂŒrfnisse der Bevölkerung i.S. des § 1 (6) Nr. 2 BauGB

Der FlĂ€chennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nachtrĂ€glich anzupassen; ein formelles Änderungsverfahren ist gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Vorgaben des § 13a (2) Nr. 2 BauGB entbehrlich, da nach derzeitigem Planungsstand eine geordnete stĂ€dtebauliche Entwicklung gewĂ€hrleistet werden kann.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im sogenannten beschleunigten Verfahren nach den §13b BauGB erfolgen.

Die in den §13b BauGB formulierten Anwendungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Planungsfall erfĂŒllt.

Entsprechend dem in Satz 1 des § 13b BauGB enthaltenen Hinweis auf § 13a BauGB gelten bei der Anwendung des § 13b BauGB auch die entsprechenden „Sonderregelungen“ zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (es darf kein Baurecht fĂŒr ein UVP-pflichtiges Vorhaben begrĂŒndet werden) und der Eingriffsregelung (diese ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht anzuwenden).  

Außerdem ist eine nur einstufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig. Dies bedeutet, dass auf die DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet werden kann.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB fĂŒr das o. g. Gebiet. Das Bebauungsplanverfahren trĂ€gt die Bezeichnung „Hinter dem BĂŒrgerhaus“.
Abstimmungsergebnis: Ja: 10 (Einstimmig)

d) Bebauungsplan „In den Pflanzbeeten“

Das vorlÀufige Plangebiet ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen:

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Zur Schaffung des Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind zur Rechtfertigung der Planung die nachfolgend aufgelisteten Belange anzufĂŒhren:

BerĂŒcksichtigung der WohnbedĂŒrfnisse der Bevölkerung i.S. des § 1 (6) Nr. 2 BauGB

Der FlĂ€chennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nachtrĂ€glich anzupassen; ein formelles Änderungsverfahren ist gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Vorgaben des § 13a (2) Nr. 2 BauGB entbehrlich, da nach derzeitigem Planungsstand eine geordnete stĂ€dtebauliche Entwicklung gewĂ€hrleistet werden kann.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im sogenannten beschleunigten Verfahren nach den §13b BauGB erfolgen.

Die in den §13b BauGB formulierten Anwendungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Planungsfall erfĂŒllt.

Entsprechend dem in Satz 1 des § 13b BauGB enthaltenen Hinweis auf § 13a BauGB gelten bei der Anwendung des § 13b BauGB auch die entsprechenden „Sonderregelungen“ zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (es darf kein Baurecht fĂŒr ein UVP-pflichtiges Vorhaben begrĂŒndet werden) und der Eingriffsregelung (diese ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht anzuwenden).  

Außerdem ist eine nur einstufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig. Dies bedeutet, dass auf die DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet werden kann.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB fĂŒr das o. g. Gebiet. Das Bebauungsplanverfahren trĂ€gt die Bezeichnung „In den Pflanzbeeten“.
Abstimmungsergebnis: Ja: 10 (Einstimmig)

e) Bebauungsplan „In der Dell“

Das vorlÀufige Plangebiet ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen:

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Zur Schaffung des Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind zur Rechtfertigung der Planung die nachfolgend aufgelisteten Belange anzufĂŒhren:

BerĂŒcksichtigung der WohnbedĂŒrfnisse der Bevölkerung i.S. des § 1 (6) Nr. 2 BauGB

Der FlĂ€chennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nachtrĂ€glich anzupassen; ein formelles Änderungsverfahren ist gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Vorgaben des § 13a (2) Nr. 2 BauGB entbehrlich, da nach derzeitigem Planungsstand eine geordnete stĂ€dtebauliche Entwicklung gewĂ€hrleistet werden kann.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im sogenannten beschleunigten Verfahren nach den §13b BauGB erfolgen.

Die in den §13b BauGB formulierten Anwendungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Planungsfall erfĂŒllt.

Entsprechend dem in Satz 1 des § 13b BauGB enthaltenen Hinweis auf § 13a BauGB gelten bei der Anwendung des § 13b BauGB auch die entsprechenden „Sonderregelungen“ zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (es darf kein Baurecht fĂŒr ein UVP-pflichtiges Vorhaben begrĂŒndet werden) und der Eingriffsregelung (diese ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht anzuwenden).  

Außerdem ist eine nur einstufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig. Dies bedeutet, dass auf die DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet werden kann.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB fĂŒr das o. g. Gebiet. Das Bebauungsplanverfahren trĂ€gt die Bezeichnung „In der Dell“.
Abstimmungsergebnis: Ja: 10 (Einstimmig)

3. Beratung und Beschlussfassung ĂŒber die Aufstellung von Hundetoiletten

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung von vier Hundetoiletten und stellt einen Etat von max. 2.500 Euro zur VerfĂŒgung. Folgende Standorte schweben dem Rat vor: Glascontainer beim Sportplatz, Erholungsbank oberhalb der Langheck, Bildstock und Friedhofsweg. Nach der Inbetriebnahme wird geprĂŒft ob das Aufstellen weiterer MĂŒlleimer notwendig ist.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 9, Nein-Stimmen 1

4. Beratung und Beschlussfassung ĂŒber die weitere Vorgehensweise bezĂŒglich des Feldwegebaus „VerlĂ€ngerung MĂŒhlenpfad“

Beschluss: Der Ortgemeinderat beschließt den Ausbau des Feldwegs „VerlĂ€ngerung MĂŒhlenpfad“ gemĂ€ĂŸ dem vorliegenden Angebot des Ing-BĂŒro Udo Friedrich. Der bereits im Haushalt 2019 vorgesehene Betrag wird  fĂŒr das Jahr 2020 von 40.000 € auf 50.000 € erhöht.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 11 (einstimmig)

5. Beratung und Beschlussfassung ĂŒber die weitere Vorgehensweise bezĂŒglich der kĂŒnftigen Regelung der jetzigen L314 und der damit im Zusammenhang stehenden Verfahren

Nach einem intensiven Meinungsaustausch fasst der Rat folgenden Beschluss:

  • Der Bereich der L314 von der Kreuzung der L317 bis zum Friedhof soll zur Gemeindestraße abgestuft werden. Es wird vom Friedhof bis zur B8 ein Wirtschaftsweg geschaffen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
  • UnabhĂ€ngig davon soll im Bereich der Diezer Str. (L317) durch bauliche VerĂ€nderungen eine geschwindigkeitshemmende Maßnahme getroffen werden, die eine Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit von 50 km/h gewĂ€hrleistet.
    Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10, Enthaltungen: 1

Das Angebot des Kreises die Seitenbanketten Unterstraße Richtung K158 zu befestigen oder eine Ausbuchtung einzurichten besteht weiterhin. Der Busverkehr wurde schon gesperrt. Weitere verkehrsberuhigte Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Abstufung der L314 angestrebt. 

6. Beratung und Beschlussfassung ĂŒber die weitere Vorgehensweise bezĂŒglich der geplanten Bauhofhalle

Ratsmitglied Frank Reusch hat mit verschiedenen Architekten und Planern Kontakt bezĂŒglich der geplanten Bauhofhalle aufgenommen, wovon folgende zu einem InformationsgesprĂ€ch fĂŒr die Sitzungsrunde im Januar geladen werden sollen:

  • Thomas GlĂ€ĂŸer, Weroth
  • Christian Theis, Steinefrenz
  • Sebastian Stahl (Manfred Hummrich), HĂŒnfelden-Kirberg

7. Beratung und Beschlussfassung ĂŒber Anschaffungen und Maßnahmen in der Ortslage

  • Laubsauger
    Der Rat beschließt die Anschaffung eines Laubsaugers in Höhe von 2.648,84 Euro.
    Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 11 (einstimmig)
  • Beete
    Das Beet in der Kaiserstraße 2 bleibt in dieser Form bestehen und wird durch den Gemeindearbeiter Reusch bei Bedarf zurĂŒckgeschnitten.
    Der Gemeinderat beschließt die BaumstĂŒmpfe in den Beeten Ecke Kaiserstraße / Schulstraße sowie beim Anwesen Kaiserstraße 1 gemĂ€ĂŸ dem Kostenvoranschlag der Fa. Enk und Horn zu entfernen. Es werden neue BĂ€ume gepflanzt. Dieter Graf hat sich in der Sitzung bereit erklĂ€rt, den Baum fĂŒr das Beet Ecke Schulstraße zu stiften.
    Der zweite Baum soll ggf. im Zusammenhang mit der geplanten Baumspendenaktion der Spvgg. Steinefrenz/Weroth (100-jÀhriges JubilÀum) gepflanzt werden.
    Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 (einstimmig)
  • Leinwand
    Der Rat beauftragt das Ratsmitglied Kleppel mit der Anschaffung einer mobilen Leinwand  bis zu einem Betrag 700,00 €.
    Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 11 (einstimmig)

8. Verschiedenes

  • Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Erneuerung der Schankanlage im BĂŒrgerhaus, spricht sich der Rat fĂŒr eine BierbegleitkĂŒhlung bis zum Zapfhahn aus. 
  • Ratsmitglied Gallus betreut die Erneuerung der BĂ€nke bei der Linde, die mit einer Spende der Kirmesgesellschaft finanziert werden.
  • Ratsmitglied Stiehl berichtet von der Auftaktveranstaltung zur Aufstellung eines Klimakonzepts bei der VG Wallmerod am 04.12.2019.
BĂŒrger, BĂŒrgerhaus, BĂŒrgermeister, Dorf, Gemeinderat, Gemeinderatssitzung

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